Vernehmlassungsantwort Änderung Innovationsförderungsgesetz (IFG)
Die Junge GLP Kanton Bern befürwortet die Innovationsforschung im Allgemeinen und setzt sich für eine bessere Förderung derjenigen ein. Obwohl die Anpassungen nur spezifisch die angewandte Wissenschaft betreffen, korreliert unsere Meinung grösstenteils mit den Anpassungen.
Grundsatz
Die Junge GLP Kanton Bern befürwortet die Innovationsforschung im Allgemeinen und setzt sich für eine bessere Förderung derjenigen ein. Obwohl die Anpassungen nur spezifisch die angewandte Wissenschaft betreffen, korreliert unsere Meinung grösstenteils mit den Anpassungen.
Wiederkehrende Finanzierung
Die Anpassung von Artikel 3 hin zu einer wiederkehrenden Finanzierung anerkennen wir als einen grossen Meilenstein in der Förderung von Innovation im Kanton Bern. Dieser überarbeitete Artikel macht es attraktiver, innovative Forschung zu betreiben sowie einfacher in der Handhabung. Trotzdem finden wir es wichtig, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht, da der Kanton durch die Kriterien (Art. 9a Abs. 1 Bst. a ff.) sowie die individuelle Beurteilung selbst bestimmen können sollte, welche Forschungsvorhaben gefördert werden.
Kriterien In Anbetracht der finanziell herausfordernden Lage für den Kanton Bern muss aus unserer Sicht sorgfältig mit den Mitteln des Kantons umgegangen werden. Die Kriterien zur Vergabe von Förderdarlehen und Beiträgen erscheinen uns daher als sinnvoll. Unserer Meinung nach fehlt aber ein entscheidendes Kriterium. Der ökologischen Nachhaltigkeit wird kein Gewicht gegeben, obwohl die Stimmbevölkerung von Bern am 26. September 2021 deutlich Ja gesagt hat zum Klimaschutz-Artikel. Es ist ein Kriterium hinzuzufügen, sodass den Zielen aus den Artikeln 31 und 31a der Kantonsverfassung besondere Beachtung geschenkt werden muss.
Liegenschafts Steuerbefreiung
Die Fassung für die Vernehmlassung sieht vor, dass nach Art. 259 Abs. 4 Buchstabe d keine Liegenschaftssteuern auf Vorhaben erhoben werden, welche durch den Kanton gefördert werden. Die Festlegung der Höhe von Liegenschaftssteuern ist im Kanton Bern Angelegenheit der Gemeinden. Unserer Meinung nach würde der Kanton hier zu stark in die Souveränität der Gemeinden eingreifen. Den betroffenen Gemeinden würde wichtiges Steuersubstrat entfallen und Nachteile entstehen gegenüber Gemeinden, die keine zur Innovationsförderung berechtigten Institutionen angesiedelt haben. Dies kann ein Fehlanreiz werden.
Fazit Die Anpassungen, welche in dieser Vernehmlassung vorgelegt werden, machen den Kanton Bern zwar attraktiver für innovative Forschungsvorhaben mit nationaler Bedeutung, trotzdem kann der Kanton Bern mit diesem gleichwertigen Rechtsvollzug, wie er beispielsweise im Kanton Graubünden, Genf oder Zürich gehandhabt wird, aufgrund der hohen Steuerbelastung nicht mithalten. Diese Anpassungen gehen somit zwar in die richtige Richtung, jedoch sind für die Attraktivität des Standortes Bern mittelfristig tiefere Steuern für natürliche und juristische Personen anzustreben.