Medienmitteilung

Junge Grünliberale Kanton Bern und Jungfreisinnige Kanton Bern stellen gemeinsamen Massnahmenkatalog zur Bildungspolitik vor

Die Berner Stimmbevölkerung hat an den gestrigen Abstimmungen die «Berner Bildungsinitiative» deutlich abgelehnt. Dieses Resultat nehmen die Jungen Grünliberalen und die Jungfreisinnigen mit Erleichterung zur Kenntnis, anerkennen dennoch einen Handlungsbedarf in der kantonalen Bildungspolitik. Daher stellen wir nun gemeinsam einen Massnahmenkatalog vor, mit welchem wir aktuelle Probleme im Bildungswesen mit liberalen Lösungen nachhaltig angehen wollen.

Unser Massnahmenkatalog umfasst fünf zentrale Punkte, welche im Rahmen unserer Diskussion um die Berner Bildungsinitiative entstanden sind. Als besonders wichtige Punkte erachten wir die Qualifizierung von Lehrpersonen ohne Diplom, eine gezieltere Unterstützung beim Berufseinstieg und bei Wechseln, weniger administrative Belastung, sowie die bessere Nutzung von Unterrichtsmaterialien und bestehenden Daten.

1. Praxisintegrierter Weg zum Lehrdiplom

Wer bereits unterrichtet, soll ein Lehrdiplom erwerben können, ohne gleichzeitig ein praktisch volles Studium und ein hohes Unterrichtspensum bewältigen zu müssen. Wir schlagen deshalb vor, die bestehenden berufsbegleitenden Ausbildungsangebote zu einem klaren praxisintegrierten Studienweg weiterzuentwickeln.

Studium und Unterrichtstätigkeit sollen verbindlich aufeinander abgestimmt werden. Das mögliche Arbeitspensum steigt mit zunehmendem Ausbildungsfortschritt, während feste Studienzeiten geschützt bleiben. Bereits erworbene und anrechenbare Kompetenzen sollen soweit möglich berücksichtigt werden.

Für Unterrichtende ohne Diplom, die längerfristig im Beruf bleiben wollen, soll dieser Weg zum Standardpfad der Nachqualifizierung werden. Nach einer angemessenen Anstellungsdauer soll ein verbindlicher Qualifizierungsplan vereinbart werden.

2. Qualifizierungsbudget statt Einsparanreiz

Ergänzend schlagen wir ein personengebundenes Qualifizierungsbudget für Unterrichtende ohne Diplom vor. Dieses soll sich an einem definierten Anteil der finanziellen Differenz orientieren, die durch den bestehenden Vorstufenabzug gegenüber vollständig qualifizierten Lehrpersonen entsteht.

Die Mittel können zweckgebunden für zeitliche Entlastung, Ausbildungs- und Studienkosten, Stellvertretungen oder Mentoring eingesetzt werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Damit soll verhindert werden, dass der tiefere Lohn von Unterrichtenden ohne Diplom einen indirekten finanziellen Anreiz schafft, Personen möglichst lange ohne vollständige Qualifikation einzusetzen. Ein Teil der bestehenden Differenz soll stattdessen gezielt für die Qualifizierung verwendet werden.

3. Unterstützung nach tatsächlichem Bedarf

Das bestehende Mentoring- und Berufseinstiegssystem soll zu einem abgestuften Unterstützungsmodell weiterentwickelt werden. Umfang und Form richten sich nach dem tatsächlichen zusätzlichen Einarbeitungs- und Vorbereitungsaufwand.

Berufseinsteigende und Unterrichtende ohne Diplom sollen zeitlich entlastet und Mentorinnen und Mentoren angemessen unterstützt werden. Bei grösseren Stufen- oder Tätigkeitswechseln soll eine befristete, reduzierte Entlastung möglich sein. Bei erfahrenen Lehrpersonen, die lediglich die Schule wechseln, genügt dagegen ein schlankes Buddy-System.

Eine wichtige Rolle spielen zudem gut dokumentierte Übergaben, damit Stellvertretungen und Unterrichtende ohne Diplom die wichtigsten Informationen zur Verfügung haben.

4. Pädagogische Arbeitszeit zurückgewinnen

Kantonale administrative Prozesse und Vorgaben sollen systematisch auf Doppelspurigkeit, Mehrfacherfassungen und vermeidbaren Aufwand überprüft werden.

Wo Daten bereits bei kantonalen Stellen oder in bestehenden Systemen vorhanden sind, soll soweit möglich das Once-Only-Prinzip gelten: Schulen und Lehrpersonen sollen dieselben Informationen nicht mehrfach manuell erfassen müssen.

Dazu gehören bessere Schnittstellen, einheitlichere Datenstandards und die Überprüfung bestehender Formulare, Statistiken und Berichtspflichten. Im Vordergrund steht nicht die Entwicklung eines neuen grossen IT-Systems, sondern die Vereinfachung und bessere Verknüpfung bestehender Prozesse.

5. Wissen teilen und Wirkung sichtbar machen

Schliesslich schlagen wir einen zeitlich befristeten Pilot für frei verfügbare Unterrichtsmaterialien nach dem Open-Source-Prinzip vor. Lehrpersonen sollen für die Entwicklung hochwertiger und wiederverwendbarer Materialien zeitlich oder finanziell entschädigt werden können.

Wo möglich soll dafür eine bestehende geeignete Plattform genutzt oder erweitert werden. Die Qualitätssicherung soll dezentral über Nutzung, Bewertungen, Kommentare, Fehlermeldungen, Versionierung, Peer-Review und kollaborative Weiterentwicklung erfolgen. Gleichzeitig braucht es klare Leitplanken zu Urheberrecht, Datenschutz und offenen Lizenzen.

Bestehende kantonale Personal-, Lohn-, Bildungs- und Ausbildungsdaten sollen zudem soweit rechtlich und technisch möglich strukturiert zusammengeführt und für die langfristige Personal- und Bildungsplanung genutzt werden. Die Auswertungen erfolgen anonymisiert beziehungsweise aggregiert. Neue flächendeckende jährliche Berichtspflichten oder Umfragen sollen daraus nicht entstehen.